Johann Adam von Bicken
Kurfürst und Erzbischof von Mainz 1601 – 1604
Gemälde im Schlossmuseum der Stadt Aschaffenburg
Am 15. Mai 1601 wählten die Domkapitulare Johann Adam von Bicken, Sohn eines kurmainzischen Marschalls und Amtmannes aus Steinheim und der Anna Brendel von Homburg, einer Schwester des Erzbischofs Daniel. Wie schon sein Vorgänger unternahm Johann Adam große Anstrengungen, um die überall auftretenden Keime des Protestantismus in seinem Kurfürstentum zu beseitigen. Er verbot evangelische Gottesdienste und entließ konsequent lutherische Pfarrer. Zahlreiche Adelsfamilien, die bis dahin häufig evangelisch waren, bezeugten wieder katholischen Glauben. Negativ in der Amtszeit Bickens ist die deutliche Zunahme der Hexenprozesse, die es allerdings vereinzelt auch schon früher gegeben hatte. Nicht nur in Kurmainz, sondern auch in den anderen geistlichen Fürstentümen wie Köln, Trier, Würzburg, Bamberg und Fulda nahm der Hexenwahn zu dieser Zeit schlimmste Formen an. Was sich hier auf Befehl katholischer Äbte und Bischöfe abspielte, bezeichnete ein deutscher Gelehrter zu recht als „die Hölle an Rhein, Main und Mosel“. Zehntausende unschuldiger Opfer fanden „im Namen Gottes und der Kirche“ auf grausamste Art den Tod. In der Regierungszeit Bickens wurden alleine im Raum Aschaffenburg mehrere hundert Menschen hingerichtet. Diese Vorgänge belasten deutlich das Andenken des Erzbischofs, der sich ansonsten sehr um die Besserung der kirchlichen Zustände bemüht hat. Johann Adam starb im Alter von 39 Jahren am 11. Januar 1604 in Aschaffenburg. Es ist bezeichnend für den Geist seiner Zeit, daß auch dieser frühe Tod mit Hexerei in Verbindung gebracht wurde.
Der Folterturm (roter Kreis) an der Agathakirche
Kupferstich ‚Eigendlicher Grundriß der Statt Aschaffenburg‘ von Matthaeus Merian 1646
Eigenhändige Unterschrift des Kurfürsten Johann Adam in einem Schreiben aus dem Jahr 1603